SERVICE #22
NOTWENDIG
GOOGLE FONTS rechtskonform einbinden
Der Einsatz von Googleschriften ist ohne vorherige Einverständnis nicht erlaubt. Das Landgericht München hat am 20.01.2022 einem Webseitenbesucher 100 Euro Schadenersatz zugesprochen, da seine IP-Adresse ungefragt an einen Server in die USA weitergegeben wurde. Sie benutzen Googleschriften, bitte achten Sie darauf, dass ohne Zustimmung diese nicht geladen werden. Eine Denkbare Alternative wäre Ihre Schriftart lokal einzubinden.
15.06.22
SERVICE #21
NOTWENDIG
COOKIE MANAGER
Machen Sie Ihre Webseite konform zur Europäischen Datenschutz-Grundverordnung. Der Gesetzgeber fordert eine Einwilligung von Nutzern für das Setzen von Cookies. Bevor ein Cookie auf dem Computer eines Besuchers gesetzt wird, muß der Besucher damit einverstanden sein.
22.02.21
SINNVOLL
SSL-ZERTIFIKAT
Mit einem SSL-Zertifikat sichern Sie die Verbindung zwischen Ihrer Webseite und den Besuchern Ihrer Webseite.
Informationen wie Login- oder Kontodaten werden verschlüsselt übertragen und so vor fremden Zugriffen geschützt.
22.02.21
SINNVOLL
RESPONSIVE
Eine mit einem reaktionsfähigem Design ausgestattete Webseite berücksichtigt die verschiedenen Anforderungen der unterschiedlichen Geräte und ist somit bestens dafür geeignet Ihr Unternehmen optimal zu präsentieren.
22.02.21